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(Online-)Händler aufgepasst: Neue Kennzeichnungspflichten für Weine
15.11.2023
Ab dem 8. Dezember 2023 sind Weinverkäufer, lokal oder online, verpflichtet, Weine, Schaumweine, Obstweine und aromatisierte Weine, die ab diesem Datum hergestellt werden, mit zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen.
Künftig müssen die Flaschenetiketten – neben den Angaben wie z.B. Alkoholgehalt, Allergene und Herkunfts- bzw. Abfüllangaben – Nährwert- und Brennwertangaben und ein Zutatenverzeichnis enthalten. Bislang war diese Angabe nicht notwendig.
Die Angaben können:
Achtung: Der Brennwert muss zwingend bei Nutzung eines QR-Codes (auch) auf dem Etikett angebracht werden. Gleiches gilt für die Allergenkennzeichnung.
Künftig müssen die Flaschenetiketten – neben den Angaben wie z.B. Alkoholgehalt, Allergene und Herkunfts- bzw. Abfüllangaben – Nährwert- und Brennwertangaben und ein Zutatenverzeichnis enthalten. Bislang war diese Angabe nicht notwendig.
Die Angaben können:
- auf das Etikett direkt oder
- als QR-Code auf das Etikett
Achtung: Der Brennwert muss zwingend bei Nutzung eines QR-Codes (auch) auf dem Etikett angebracht werden. Gleiches gilt für die Allergenkennzeichnung.