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Online-Händler aufgepasst: Widerrufsbutton und neues Gewährleistungs- und Garantielabel

17.02.2026

Ab dem 19.06.2026 sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher einen Widerrufsbutton zur Verfügung zu stellen. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit haben, Verträge einfach widerrufen zu können. Die Pflicht gilt für alle Verträge, für die ein Widerrufsrecht besteht. Die „Widerrufsfunktion“ – in der Praxis wird es wohl überwiegend in Form einer Schaltfläche/Buttons oder eines Links erfolgen – muss 
  • ständig verfügbar,
  • hervorgehoben platziert und
  • für den Verbraucher leicht zugänglich sein.
Sie muss mit der Angabe „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Der Widerruf über andere Wege bleibt weiterhin zulässig und möglich.

Ab dem 27.09.2026 sind Online-Händler im b2c-Bereich zudem verpflichtet, ein Label, für Gewährleistung und Garantie auf ihren Produktseiten anzuführen. Diese Labels erklären, welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen und ob über die verpflichtende gesetzliche Gewährleistung hinaus eine freiwillige Garantie durch den Händler angeboten wird.

Die Label sind von der EU vorgegeben und dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Nur beim Garantielabel sind die Angaben zur Dauer der Garantie, dem Namen des Garantiegebers und die Modellkennung zu ergänzen. 

Die Label müssen in „hervorgehobener Weise“ vor Abschluss der Bestellung präsentiert werden. 

Achtung: Auch stationäre Einzelhändler sind von der Pflicht betroffen. Dort sind die ist das Gewährleistungslabel gut sichtbar im Verkaufsraum, das Garantielabel direkt am Produkt, an der Verpackung oder am Regal anzubringen.

Praxistipp: Händler sollten sich jetzt schon mit der Umsetzung der Pflichten auseinandersetzen.