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Kennzahl: 17.11769

Online-Registrierung bei Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg

21.10.2015

Die IHK Saarland gibt bekannt, dass seit August 2015  in Luxemburg die Anzeige zur Entsendung von in Deutschland angestellten Arbeitnehmern nur noch über die Online-Plattform e-Détachement beim Luxemburger Gewerbeamt (Inspection du Travail et des Mines, kurz: ITM) als Vorabanzeige erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die Anzeige vor dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme (bspw. zur Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung oder im Rahmen der Lieferung von Waren) in Luxemburg in dem vorgeschriebenen Verfahren zu stellen ist.

Im Rahmen der Umstellung auf die Online-Registrierung wurde auch der soziale Identitätsausweis (badge social d‘identification) für entsandte Arbeitnehmer eingeführt. Hiermit müssen sich die Arbeitnehmer bei Überprüfungen durch das Gewerbeamt identifizieren. Der Ausweis ist mit dem Namen des Arbeitnehmers und einem Barcode versehen, anhand dessen das Gewerbeamt Zugriff auf die vom Unternehmen bei der Anzeige der Entsendung angegebenen Daten hat. Der Ausweis kann direkt von der Online-Plattform nach Eingabe der erforderlichen Daten ausgedruckt und im PDF Format gespeichert werden. Dieser mit den jeweiligen Angaben des Arbeitnehmers personalisierte Ausweis ist für alle Entsendungen dieses Mitarbeiters gültig, solange er bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist. Auf der Startseite des Online-Registers befindet sich auch ein ausführliches Benutzerhandbuch, welches jederzeit mit aktuellen Hinweisen versehen ist.

Mit der Online-Registrierung entfällt die Pflicht zur Benennung einer natürlichen Person zur Aufbewahrung der Entsendeunterlagen. Auf den nachfolgenden Links, finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema: