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Ordnungsgelder drohen: Eintragungspflicht in Transparenzregister

15.03.2023

Zum 31. Dezember 2022 sind alle Übergangsfristen für die Eintragung in das Transparenzregister abgelaufen. Seitdem sind alle Gesellschaften verpflichtet aktiv ihren wirtschaftlich Berechtigten unter www.transparenzregister.de einzutragen. Davon ausgenommen sind Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e.K.) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, sofern sie keine GmbH-Anteile halten. Die IHK Saarland rät Unternehmen, die Eintragung schnellstmöglich nachzuholen bzw. zu prüfen, ob eine Eintragung notwendig ist. Nach Ablauf der Übergangsfristen drohen jetzt Ordnungsgelder. Nur für wenige Unternehmen gibt es – was die Ordnungsgelder betrifft – noch einen Aufschub bis Ende März, Juni oder Dezember 2023! Dies gilt unabhängig von der Entscheidung des EuGH , wonach die Einsichtnahme für die Öffentlichkeit europarechtswidrig ist.Mehr Informationen zum Transparenzregister finden Sie unter www.transparenzregister.de.