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Kennzahl: 17.18659

PEM-Regelungen ab 01.01.2025

28.11.2024

Das revidierte Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten und sollte ursprünglich alle derzeit geltenden bilateralen Regeln und Übergangsbestimmungen ersetzen.

Die Kommission hat jedoch eine neue Bestimmung vorgeschlagen, die eine zusätzliche einjährige Übergangszeit vorsieht, um allen Vertragsparteien die Möglichkeit zu geben, die Aktualisierung ihrer bilateralen Abkommen abzuschließen. Das bedeutet, dass das derzeitige Übereinkommen noch ein weiteres Jahr gilt, während die überarbeiteten Regeln des Übereinkommens gleichzeitig ab Januar 2025 Anwendung finden werden.

Konkret bedeutet dass. dass bei Erklärungen des Ursprungs ab dem 01.01. die bisherige Bezeichnung "Transitional Rules" zu "Revised Rules" gemacht werden muss, da die "Übergangsregeln" offiziell nicht mehr gelten und das neue Revidierte Übereinkommen die Rechtsgrundlage für den neuen Übergangszeitraum bilden.