PEM-Regelungen ab 01.01.2025
28.11.2024
Das revidierte
Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) wird am 1. Januar 2025 in Kraft
treten und sollte ursprünglich alle derzeit geltenden bilateralen Regeln und
Übergangsbestimmungen ersetzen.
Die Kommission
hat jedoch eine neue Bestimmung vorgeschlagen, die eine zusätzliche einjährige
Übergangszeit vorsieht, um allen Vertragsparteien die Möglichkeit zu geben, die
Aktualisierung ihrer bilateralen Abkommen abzuschließen. Das bedeutet, dass das
derzeitige Übereinkommen noch ein weiteres Jahr gilt, während die
überarbeiteten Regeln des Übereinkommens gleichzeitig ab Januar 2025 Anwendung
finden werden.
Konkret bedeutet dass. dass bei Erklärungen des Ursprungs ab dem 01.01. die bisherige Bezeichnung "Transitional Rules" zu "Revised Rules" gemacht werden muss, da die "Übergangsregeln" offiziell nicht mehr gelten und das neue Revidierte Übereinkommen die Rechtsgrundlage für den neuen Übergangszeitraum bilden.