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Parlament verabschiedet Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus / CBAM

18.09.2025

Letzte Woche gab das Parlament endgültig grünes Licht für die Änderungen am CBAM. Diese Änderungen sind Teil des am 26. Februar 2025 vorgestellten Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das darauf abzielt, die bestehenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Nachhaltigkeit und Investitionen zu vereinfachen. Nun muss nur noch der Text offiziell vom Rat gebilligt werden.
  • 90% der Importeure werden von den Vorschriften des EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Emissionen (CBAM) ausgenommen
  • Klimaziele bleiben unverändert, da 99 % der CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Alumini-um und Zement weiterhin erfasst werden
  • Verfahren für Importe, die unter die CBAM-Vorschriften fallen, werden ebenfalls vereinfacht.

Weitere Details finden Sie unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250905IPR30181/parlament-verabschiedet-vereinfachung-des-co2-grenzausgleichsmechanismus