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Pflegeversicherung: Beitragserhöhung ab Juli 2023
10.07.2023
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 angehoben, wobei es für Kinderlose höhere Belastungen gibt. Hintergrund für die Differenzierung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022, wonach das bislang geltende Beitragsrecht grundrechtswidrig ist.
Der Arbeitgeberanteil steigt – unabhängig von der Anzahl der Kinder – von 1,525 % auf 1,7 %. Damit Arbeitgeber den richtigen Beitragssatz bei der Lohnabrechnung zu Grunde legen und Nachberechnungen vermieden werden, sollten die von ihren Beschäftigten entsprechende Nachweise über die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren anfordern.