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Schweiz - Neue Präzisierung bei der Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz
15.06.2016
Das schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in den Anhängen der Weisungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (Weisungen VEP) die Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz präzisiert (vgl. S. 15 der Anhänge). Daneben enthalten die Anhänge hilfreiche Informationen zum generellen Anmeldeverfahren und geben Hilfestellung bei Abgrenzungsfragen. Hier gelangen Sie zum Download der aktuellen Fassung der VEP und den dazugehörigen Anhängen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/fza.html