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Schweizer Grenzkontrollen: Neue Einreisebestimmungen
Veröffentlicht am 24.03.2020
25.03.2020
Die Kollegen von der IHK Konstanz haben uns neue Informationen zu Grenzübertritten in die Schweiz zukommen lassen:
Die für die Schweizer Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion die Einreise in die Schweiz, sofern diese nicht gewisse Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen erfüllen. Diese sind in den FAQs zur Einreiseverweigerung, Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp der Webseite des Schweizer Staatssekretariats für Migration und in der detaillierten Weisung des Schweizer Staatssekretariats für Migration vom 21.03.2020 aufgeführt.
Weitere Informationen: Schweizer Grenzkontrollen: Einreisebestimmungen
Die für die Schweizer Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion die Einreise in die Schweiz, sofern diese nicht gewisse Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen erfüllen. Diese sind in den FAQs zur Einreiseverweigerung, Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp der Webseite des Schweizer Staatssekretariats für Migration und in der detaillierten Weisung des Schweizer Staatssekretariats für Migration vom 21.03.2020 aufgeführt.
Weitere Informationen: Schweizer Grenzkontrollen: Einreisebestimmungen