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Kennzahl: 17.10575

Sommerzeit - Betriebsausflugzeit

16.07.2014

In vielen Unternehmen steht in Kürze der jährliche Betriebsausflug an. Ob gemeinsame sportliche Betätigung, Besichtigung oder gemeinsames Grillfest: schnell passiert dabei ein Unfall. Dann gilt der Grundsatz, dass bei einem Unfall während eines Betriebsausfluges alle Betriebsangehörigen versichert sind. Vorausgesetzt, der Betriebsausflug wird seitens der Geschäftsführung mit dem Ziel ausgerichtet, die Verbundenheit zwischen der Geschäftsführung und den Betriebsangehörigen zu steigern und dass an dem Betriebsausflug ein wesentlicher Teil der Belegschaft teilnimmt. Die Teilnahme am Betriebsausflug muss grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen. Der Versicherungsschutz endet, sobald der Betriebsausflug offiziell beendet ist. Wird also privat von einigen Kollegen noch weiter gefeiert, besteht kein Versicherungsschutz mehr.