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Türkei: Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen

03.07.2025

Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.

Wichtig:
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist.

Weitere Informationen:
Bekanntmachung mit Formular (türkische Website)
Englische Formularversion (PDF)