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Umsatzsteuer: Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung nochmals verlängert
07.02.2012
Mit Schreiben vom 6. Februar 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Übergangsfrist bei den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) erneut verlängert. Die bisherigen Nachweise können nunmehr über die erst bekundete Nichtbeanstandungsfrist (31. März) bis zum 30. Juni 2012 verwendet werden. Im folgenden finden Sie das BMF Schreiben.