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Unfall in Raucherpause kein Arbeitsunfall

02.10.2013

Wer während einer Raucherpause auf seiner Arbeitsstelle einen Unfall erleidet, kann nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung zurückgreifen. Die Gefahren in einer Raucherpause müssen die Beschäftigten alleine tragen. Noch nicht einmal der Weg zu einer Raucherpause ist versichert, weil es sich lediglich um den „Konsum eines Genussmittels handelt, der nicht notwendig ist, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten“, so das Sozialgericht Berlin, Az.: S 68 U 577/12.