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Unternehmenskonzeptschulung
Schulung für Antragsteller von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss
Termin:
Donnerstag, 21. September 2023, 10:00 - 11:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1.02
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche
Selbständigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit unter gewissen
Voraussetzungen einen Gründungszuschuss
an.
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Referentin:
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formular „Anforderung einer fachlichen Stellungnahme“
- Kopie des „Antrages auf Gewährung von Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit“ mit Sichtvermerk der Agentur für Arbeit
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
-
Unternehmenskonzept
Bitte benutzen Sie zur Erstellung des Unternehmenskonzepts die Vorlagen der Gründungswerkstatt Saarland unter www.gruendungswerkstatt-saarland.de - Unterschriebenes Beauftragungsformular(Merkblatt E04).
Referentin:
-
Nicole Wehrum, IHK Saarland