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Kennzahl: 17.9487

Urlaub erteilt: Rückrufsrecht des Arbeitgebers

05.06.2013

Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Urlaub gewährt, so kann dieser den Urlaub auch nehmen. Nur wegen dringender betrieblicher Belange kann der Urlaub abgelehnt bzw. widerrufen werden. Wird der Urlaub abgelehnt und der Mitarbeiter bucht trotzdem eine Reise, so kann er seine Stornokosten nicht von seinem Arbeitgeber verlangen. Wurde jedoch der Urlaub bewilligt, dann kann der Arbeitnehmer darauf besteht, dass er diesen bewilligten Urlaub auch nimmt. Der Arbeitgeber hat im Normalfall dann keinen Anspruch darauf, dass sein Mitarbeiter seinen Urlaub abbricht und in das Unternehmen zurückkommt. Ausnahme: Es liegt eine zwingende Notwendigkeit für den Rückruf vor, die eine andere Lösung nicht zulässt. Dann muss der Arbeitgeber auch die Stornokosten zahlen.