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Kennzahl: 17.6719

Urlaubserteilung: Rückrufrecht des Arbeitgebers

12.07.2010

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den beantragten Urlaub zu gewähren oder den Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange abzulehnen. Nach Urlaubsbewilligung kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass er den Urlaub auch  nimmt. Der Arbeitgeber hat im Normalfall dann keinen Anspruch darauf, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub abbricht und in die Firma zurückkommt. Aus-nahme: Es muss eine zwingende Notwendigkeit für den Rückruf vorliegen, die einen anderen Ausweg nicht zulässt.