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Urlaubserteilung: Rückrufrecht des Arbeitgebers
30.05.2012
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den beantragten Urlaub zu gewähren oder ihn wegen dringender betrieblicher Belange abzulehnen. Wird der Urlaub abgelehnt und der Mitarbeiter bucht trotzdem eine Reise, so kann er die Stornokosten nicht von dem Arbeitgeber geltend machen. Nach Urlaubsbewilligung kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass er den bewilligten Urlaub auch nimmt. Der Arbeitgeber hat im Normalfall dann keinen Anspruch darauf, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub abbricht und in die Firma zurückkommt. Ausnahme: Es muss eine zwingende Notwendigkeit für den Rückruf vorliegen, die einen anderen Ausweg nicht zulässt.