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Verjährung: Was ist zu berücksichtigen?
Termin:
Dienstag, 23. September 2025, 18:00 - 19:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Referent/Referentin:
Frank Bintz
Kennzahl:
15.18810
Anmeldeschluss:
22.09.2025
Teilnahmeentgelt:
kostenfrei
Anmeldeformular
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Dem täglichen Geschäftsverkehr liegen vielfältige Vertragsformen zugrunde, die sehr unterschiedliche Verjährungsfristen haben.
Ergreift der Gläubiger nicht die richtigen Maßnahmen, können einige dieser Forderungen bereits nach 6 Monaten dauerhaft verjähren und fallen somit komplett aus. Denn: Die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs ist zeitlich nur begrenzt möglich.
Frank Bintz, Geschäftsführer ADVIN Inkassoservice GmbH, Saarbrücken, zeigt Ihnen auf, wie die Verjährungsfristen sich berechnen und wann die Verjährung von Ansprüchen droht. Gleichzeitig gibt er Ihnen Handlungsinstrumente an die Hand, die Sie als Unternehmer eigenständig anwenden können, um eine drohende Verjährung abzuwenden. Gerade jetzt mit dem sich ankündigenden Jahresende ist es an der Zeit, dass jeder Unternehmer seine offenen Rechnungen überprüft und aktiv wird.
Ergreift der Gläubiger nicht die richtigen Maßnahmen, können einige dieser Forderungen bereits nach 6 Monaten dauerhaft verjähren und fallen somit komplett aus. Denn: Die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs ist zeitlich nur begrenzt möglich.
Frank Bintz, Geschäftsführer ADVIN Inkassoservice GmbH, Saarbrücken, zeigt Ihnen auf, wie die Verjährungsfristen sich berechnen und wann die Verjährung von Ansprüchen droht. Gleichzeitig gibt er Ihnen Handlungsinstrumente an die Hand, die Sie als Unternehmer eigenständig anwenden können, um eine drohende Verjährung abzuwenden. Gerade jetzt mit dem sich ankündigenden Jahresende ist es an der Zeit, dass jeder Unternehmer seine offenen Rechnungen überprüft und aktiv wird.