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Verordnung zu kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Informationen zu den neuen Vorschriften ab dem 1. September
30.08.2022
Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung
beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September eine Reihe
neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die
Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun
kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen.
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) gilt ab dem 1. September 2022 für - zunächst - sechs Monate.
Die IHK-Organisation hat zu den zahlreichen Vorschriften eine FAQ-Seite mit Hinweisen und Erläuterungen online gestellt, die kontinuierlich erweitert wird. Zusätzlich stehen die Experten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für Rückfragen zur Verfügung (im Augenblick nur telefonisch).
Die Webseite mit den FAQs finden Sie hier.
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) gilt ab dem 1. September 2022 für - zunächst - sechs Monate.
Die IHK-Organisation hat zu den zahlreichen Vorschriften eine FAQ-Seite mit Hinweisen und Erläuterungen online gestellt, die kontinuierlich erweitert wird. Zusätzlich stehen die Experten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für Rückfragen zur Verfügung (im Augenblick nur telefonisch).
Die Webseite mit den FAQs finden Sie hier.