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Versicherungsschutz beim Betriebsausflug
17.07.2013
In vielen Unternehmen steht in der Sommerzeit der jährliche Betriebsausflug an. Ob gemeinsame sportliche Betätigung, Besichtigung oder gemeinsames Essen - schnell ist dabei ein Unfall passiert. Grundsätzlich sind alle Betriebsangehörigen während des Betriebsausfluges gegen Unfälle versichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Geschäftsführung den Betriebsausflug mit dem Ziel ausrichtet, das Betriebsklima zu verbessern. Die Teilnahme am Betriebsausflug muss grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen und es muss sich auch das Gros beteiligen. Der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung endet, sobald der vom Unternehmen autorisierte Vertreter den Betriebsausflug offiziell beendet. Wird also privat von den Kollegen weitergefeiert, besteht kein betrieblicher Versicherungsschutz mehr. Der Weg vom und zum Betriebsausflug unterliegt als Arbeitsweg der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es allerdings durch Alkoholgenuss oder andere selbstgeschaffene Gefahren zum Unfall, entfällt der Versicherungsschutz.