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Versicherungsvermittler: Anpassung der Mindestversicherungssummen ab 9. Oktober 2024
23.10.2024
Die Mindestversicherungssummen für Versicherungsvermittler erhöhen sich mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 ab dem 09.10.2024 auf 1.564,10 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Grundsätzlich passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die IHK entsprechend. Für Vermittler besteht somit keine Veranlassung, eine gesonderte Bestätigung beim Versicherer anzufordern. Muss der Vermittler der IHK jedoch eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen, hat diese die neuen Summen zu enthalten. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt und Bestand der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.
Grundsätzlich passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die IHK entsprechend. Für Vermittler besteht somit keine Veranlassung, eine gesonderte Bestätigung beim Versicherer anzufordern. Muss der Vermittler der IHK jedoch eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen, hat diese die neuen Summen zu enthalten. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt und Bestand der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.