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Vorsicht bei der Werbung mit „Oktoberfest“
05.09.2023
Auch außerhalb Münchens werden viele Oktoberfeste gefeiert. Händler nutzen diese Zeit auch, um Ihre Waren oder Produkte entsprechend zu bewerben. Was viele nicht wissen: Begriffe wie „Oktoberfest“, „Wiesn“ oder auch „Oktoberfest-Bier“ sind markenrechtlich geschützt. Ohne Erlaubnis des Markeninhabers sollten diese Begriffe nicht verwendet werden. Einjährige Lizenzen vergibt die Landeshauptstadt München. Ansonsten ist Kreativität gefragt.