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Webinar zum Einwegkunststofffondsgesetz
ARGE Rlp-SL
Termin:
Freitag, 29. November 2024, 11:00 - 12:00 Uhr
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum, dem sogenannten „Littering“, übernehmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen sich alle betroffenen Hersteller bis zum 31. Dezember 2024 über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes registrieren.
Welche Hersteller und Produkte sind betroffen? Dipl. – Kffr Norma Stangl, ö.b.u.v. Sachverständige VerpackG, GewAbfV, BattG und registrierte Sachverständige nach § 27 VerpackG informiert Sie in diesem Webinar zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie über die Seite der: IHK Braunschweig: "Einwegkunststofffondsgesetz - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?"
Welche Hersteller und Produkte sind betroffen? Dipl. – Kffr Norma Stangl, ö.b.u.v. Sachverständige VerpackG, GewAbfV, BattG und registrierte Sachverständige nach § 27 VerpackG informiert Sie in diesem Webinar zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie über die Seite der: IHK Braunschweig: "Einwegkunststofffondsgesetz - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?"