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Wenn an Ostern gearbeitet wird…

20.03.2024

Nicht alle Unternehmen haben an Ostern geschlossen, um Ostereier zu suchen. Vielmehr gibt es auch Branchen wie das Gastgewerbe, Sicherheits- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Pflegedienste u.a. die arbeiten müssen. Das Arbeitszeitgesetz lässt das zu. Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen, nämlich Karfreitag und Ostermontag (Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag!), Ersatzruhetage zu gewähren. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Innerhalb von acht Wochen nach der Arbeit an den Feiertagen müssen diese Ersatzruhetage eingeräumt werden.