Wie lese ich meinen Beitragsbescheid?
Jeder Beitragsbescheid zeigt auf, für welches Jahr aufgrund welcher Erträge welcher Beitrag zu zahlen ist. Der Beitragsbescheid sieht so aus:
Spalte 1 = Beitragsjahr
In Spalte 1 wird das Jahr ausgewiesen, für das Beitrag erhoben wird.
Spalte 2 = Hebesatz in %
In dieser Spalte wird der Umlagehebesatz für das jeweilige Beitragsjahr angeführt.
Spalte 3 = Erhebungszeitraum
Hier wird das Veranlagungsjahr aufgeführt.
Spalte 4 = Art der Mitteilung
Folgende Arten der Veranlagungen können zutreffen:
0 = Vorauszahlung aufgrund einer vorläufigen Bemessungsgrundlage
2 = Veranlagung aufgrund einer vom Finanzamt mitgeteilten Bemessungsgrundlage
3 = Veranlagung aufgrund einer vom Finanzamt korrigierten Bemessungsgrundlage
6 = Veranlagung aufgrund einer von der IHK geschätzten Bemessungsgrundlage
K = Vorläufige Veranlagung aufgrund einer noch nicht vorliegenden Bemessungsgrundlage.
0 = Vorauszahlung aufgrund einer vorläufigen Bemessungsgrundlage
2 = Veranlagung aufgrund einer vom Finanzamt mitgeteilten Bemessungsgrundlage
3 = Veranlagung aufgrund einer vom Finanzamt korrigierten Bemessungsgrundlage
6 = Veranlagung aufgrund einer von der IHK geschätzten Bemessungsgrundlage
K = Vorläufige Veranlagung aufgrund einer noch nicht vorliegenden Bemessungsgrundlage.
Spalte 9 = Freibetrag
Bei der Berechnung der Umlage für natürliche Personen (Einzelunternehmen) und Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, OHG, KG, BGB-Gesellschaft, eGbR) wird der Gewerbeertrag/Gewinn um einen gesetzlich festgelegten Freibetrag von maximal 15.340,00 € gekürzt.
Spalten 11, 12
In diesen beiden Spalten wird der Beitrag, aufgeteilt nach Umlage und Grundbeitrag, für das jeweilige Beitragsjahr angeführt.
Spalte 13
Hier werden bereits geleistete Vorauszahlungen aufgeführt.
Nummer 14
Datamatrixcode der Post zur Retourenbearbeitung
Nummer 15
QR-Code zur unkomplizierten Überweisung
*
In dem mit * gekennzeichneten Abschnitt werden die jeweils offenstehenden Beträge aus Vorjahren aufgeführt. Diese Beträge wurden bereits mit früheren Bescheiden erhoben und können sich zum Teil bereits in Mahnung befinden.