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Zeigen Sie der Erbschaftsteuerreform die rote Karte!

Von Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, und Dr. Richard Weber, Präsident der IHK Saarland
Kolumne

01.04.2008

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Die IHK-Organisation macht mobil gegen eine standortfeindliche Erbschaftsteuerreform. Meine Bitte: Machen Sie mit! Bundestag und Bundesrat haben jetzt das letzte Wort. Fordern Sie daher in diesen Tagen Ihre Abgeordneten und Ihre Landesregierung auf, sich für Korrekturen einzusetzen. Zeigen Sie Ihre Betroffenheit am besten anhand Ihres eigenen Betriebes auf.

Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge hatte die große Koalition vor gut zwei Jahren angekündigt – doch das soll nun nicht mehr für alle Betriebe gelten. In der jetzigen Ausgestaltung ist die Erbschaftsteuerreform gerade für beschäftigungsstarke Familienunternehmen eine schwere Hypothek auf die Zukunft und eine Belastung für die nachfolgende Generation.

Am sinnvollsten wäre es sicher, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. Sie belastet Unternehmen mit hohen Kosten und Bürokratie, bringt aber den Ländern verhältnismäßig wenig Einnahmen. Andere europäische Staaten machen es vor: Sie senken oder schaffen diese Steuer ab, um mittelständische Unternehmen zu fördern. Das wäre auch in Deutschland möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg dafür frei gemacht.

Sollte die Politik sich das aus ideologischen Gründen aber nicht zutrauen, dann muss sie zumindest an vielen Stellen umsteuern. Ein zentrales Problem sind die völlig unrealistischen Haltefristen. Unternehmer sind bereit, nach Recht und Gesetz Steuern zu zahlen, aber sie müssen sie auch erwirtschaften können. Die Erbschaftsteuer sollte daher mit zwei Jahresgewinnen bezahlt werden können. Spätestens im dritten Jahr muss der Betrieb wieder ungehindert investieren können, und zwar ohne das Damoklesschwert unkalkulierbarer Nachzahlungen. Die Risiken einer zehn- oder 15-jährigen Überwachung mit Wohlverhaltenspflicht und einer Zehn-Jahres-Garantie für eine bestimmte Lohnsumme sind schlechte Voraussetzungen für eine gesunde Unternehmensentwicklung. Wir sind überzeugt, eine Bindungsfrist von fünf Jahren reicht als Beleg für die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Engagements.

Noch ist es nicht zu spät. Die IHK-Organisation wird die heiße Phase der parlamentarischen Beratungen nutzen und alles unternehmen, um dringend gebotene Verbesserungen zu erreichen. Unterstützen Sie uns bei der Überzeugungsarbeit! Wir danken Ihnen!