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Zoll - Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799
18.06.2025
Zum 28.06.2025 ändern sich die Bescheinigungsbereiche folgender Codierungen im ATLAS-System:
Wichtiger Hinweis:
Zollanmeldungen mit diesen Codierungen, die vor dem 28.06.2025 abgegeben, aber noch nicht angenommen wurden, werden zurückgewiesen. Bei C644 ist künftig zwingend die Abschreibemenge anzugeben.
Empfehlung:
Zollanmeldungen mit genannten Codierungen sollten nur abgegeben werden, wenn die Gestellung und Annahme vor dem 28.06.2025 realistisch ist.
ATLAS-Versand – Änderung bei ODS-Codierungen (E_DEP_DAT):
Codierung |
Beschreibung |
Bereich alt |
Bereich neu |
C644 |
Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse |
1 |
2 |
Y797 |
Registrierungsnummer gem. Art. 17 Abs. 3a EU-VO 2024/590 |
5 |
1 |
Y798 |
Nettomasse von ODS-Stoffen in Erzeugnissen/Einrichtungen |
5 |
1 |
Y799 |
Nettomasse × ODP von ODS-Stoffen in Erzeugnissen/Einrichtungen |
5 |
1 |
Zollanmeldungen mit diesen Codierungen, die vor dem 28.06.2025 abgegeben, aber noch nicht angenommen wurden, werden zurückgewiesen. Bei C644 ist künftig zwingend die Abschreibemenge anzugeben.
Empfehlung:
Zollanmeldungen mit genannten Codierungen sollten nur abgegeben werden, wenn die Gestellung und Annahme vor dem 28.06.2025 realistisch ist.
ATLAS-Versand – Änderung bei ODS-Codierungen (E_DEP_DAT):
- Automatisierte Überlassung bei vereinfachten Verfahren (T1, TIR, T) wird bei Vorliegen von ODS-Codierungen (L100, Y797) ausgesetzt.
- Manuelle Prüfung durch die Zollstelle vor Überlassung.
- Bezug auf ATLAS-Info 0771/25 vom 14.04.2025.