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Zoll - CBAM Durchführungsverordnung (EU) 2025/2210 veröffentlicht
17.12.2025
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2210 der Europäischen Kommission vom 31.10.2025 wurde im Amtsblatt veröffentlicht (Bei Interesse können wir Ihnen diese als pdf-Datei zur Verfügung stellen: Ansprechpartner: Tatjana Jung, IHK Saarland).
Sie regelt die Anwendung der CBAM-Verordnung auf Waren und Veredelungserzeugnisse, die auf den Festlandsockel oder in die ausschließliche Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats verbracht werden. Die Verordnung tritt am 23. November in Kraft.
Sie regelt die Anwendung der CBAM-Verordnung auf Waren und Veredelungserzeugnisse, die auf den Festlandsockel oder in die ausschließliche Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats verbracht werden. Die Verordnung tritt am 23. November in Kraft.