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Zoll - EU-Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
16.12.2025
Am 18. November 2025 hat die EU-Kommission endgültige Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter Ferrolegierungen in die Europäische Union beschlossen. Die Maßnahmen beinhalten länderspezifische Zollkontingente (TRQ) für jede Art von Ferrolegierung. So wird die Menge der Einfuhren begrenzt, die zollfrei in die EU eingeführt werden. Mit dieser Entscheidung wird ein elf Monate dauerndes Rechtsverfahren und eine Untersuchung abgeschlossen.
Der Beschluss über die Einführung endgültiger Maßnahmen folgte auf eine im Dezember 2024 eingeleitete Untersuchung, die zu dem Schluss kam, dass ein Zustrom dieser Einfuhren in die EU die Ferrolegierungsindustrie in der EU erheblich schädigt.
Die Maßnahmen werden für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Beschluss über die Einführung endgültiger Maßnahmen folgte auf eine im Dezember 2024 eingeleitete Untersuchung, die zu dem Schluss kam, dass ein Zustrom dieser Einfuhren in die EU die Ferrolegierungsindustrie in der EU erheblich schädigt.
Die Maßnahmen werden für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft sein. Weitere Informationen finden Sie hier.