Aktuelles

Kennzahl: 17.19301

Zoll - EU- Ägypten - Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Vermerk "REVISED RULES" bei der Ausfuhr

09.02.2026

Die EU-Kommission empfiehlt, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.
Nach einer Mitteilung der Kommission wendet Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren, das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern.

Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.

Aus diesem Grund empfiehlt die Europäische Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.

Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe "REVISED RULES" nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.

In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist.

Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe "TRANSITIONAL RULES".

Weitere Infos